§ 73 Hessisches Schulgesetz (HSchG) Bewertung der Leistungen und des Arbeits- und SozialverhaltensIsabel Buchberger10. November 2021Schule und Politik, Schulgesetze Anbei zur ‘Auffrischung’ den Bereich “Bewertung der Leistungen….” aus dem hessischen Schulgesetz. Notengebung_Schriftliche-Arbeiten_Hausaufgaben Vorheriger Beitrag Lernmethode “Schreiben nach Gehör” verboten Nächster Beitrag Regeln für den Sportbereich ab 11.11.21
Veranstaltungsreihe: “Jetzt aber mal grundsätzlich! ” Kinderbetreuung in Not-Lage und Lösungsansätze in Wiesbaden am 06.06.24 7. Mai 2024