Quelle Hessen.de, 17.01.2022: Mit-den-neuen-Regelungen-schafft-Hessen-Klarheit-und-Einheitlichkeit
Anmerkung: Es erfolgt keine Unterscheidung mehr zwischen Omikron- und Deltavariante)
Regeln zur Isolation von Corona-Infizierten (unabhängig vom Impfstatus) mit positivem Schnell- oder PCR-Test
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10 Tage Isolation. Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
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Eine Freitestung nach 7 Tagen ist möglich durch einen Schnelltest bei einer Teststelle oder einen PCR-Test.
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Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen gelten Sonderregeln: Eine Arbeitsaufnahme ist nur nach Freitestung mit einem PCR-Test möglich, und zwar nach sieben Tagen. Voraussetzung dafür ist, dass man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.
Regeln zur Quarantäne von Haushaltsangehörigen von Corona-Infizierten (bspw. Partner, Eltern, Kinder etc.):
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Grundsätzlich gelten 10 Tage Quarantäne, eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
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Eine Freitestung ist nach 7 Tagen mit einem Schnelltest durch eine Teststelle oder einem PCR-Test möglich.
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Schülerinnen und Schüler sowie Kleinkinder können sich bereits nach 5 Tagen
mit einem Schnelltest durch eine Teststelle oder einem PCR-Test freitesten lassen.
Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind Personen mit folgendem Nachweis:
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Dreifach geimpft (=geboostert)
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Genesen und doppelt geimpft
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Doppelt geimpft und genesen
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Geimpft, genesen, geimpft
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Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
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Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
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Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)
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Regeln zur Quarantäne weiterer Kontaktpersonen von Corona-Infizierten:
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Diese Anordnung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt.
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Grundsätzlich gelten die Quarantäneregeln und Ausnahmen wie bei Haushaltsangehörigen.