UPDATE: Die Bundesnotbremse ist am 30.6.21 ausgelaufen
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Nach dem Bundestag haben die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes am Donnerstag der Bundesrat passiert. Es sieht einheitliche konkrete Corona-Maßnahmen vor, gekoppelt an Inzidenzwerte. Für Hessen bedeutet das: In einigen Lebensbereichen wird es ab Samstag erneut Änderungen geben.
- Nächtliche Ausgangssperren gelten nun in Kreisen und kreisfreien Städten, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von mindestens 100 aufweisen. Sie greifen zwischen 22 und 5 Uhr. Von 22 bis 24 Uhr darf man noch alleine aus dem Haus, etwa zum Spazieren oder Joggen.
- Private Treffen im öffentlichen und privaten Raum werden ab einer Inzidenz über 100 auf einen Haushalt plus eine weitere Person beschränkt. Zuvor galt in Hessen nur eine Empfehlung für den privaten Raum.
- Ab einer 100er Inzidenz an drei Tagen nacheinander müssen Schulen in den Wechselunterricht. Ab einer Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gibt es keinen Präsenzunterricht mehr und nur noch Notbetreuung. Ausnahmen gelten für Abschlussklassen und Förderschulen.
- Die Schließung und Öffnung erfolgt immer erst am übernächsten Tag
- Kitas sind ab einer Inzidenz von 165 an drei Tagen nacheinander zu schließen.
- Baumärkte müssen wieder schließen. „Click and Meet“, also Einkaufen mit vorher vereinbartem Termin, kann jedoch bis zu einer Inzidenz von 150 erlaubt werden. Darüber wird Hessen am Freitag beraten. Unter 100 dürfen Läden wieder mit Personenbegrenzungen öffnen.
- Kosmetik- und Tattoostudios müssen wieder schließen, ebenso Fitnessstudios.
- Im Öffentlichen Nahverkehr sowie in Taxen gilt ab einer Inzidenz von 100 die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen.