Aufhebung der verbliebenen Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie ab 8.4.23

Da die Corona-Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz am 8. April 2023 auslaufen
und die Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung mit Ablauf des 7. April 2023 au-
ßer Kraft tritt, werden ebenfalls alle verbliebenen Regelungen für den Schul- und
Unterrichtsbetrieb mit Wirkung vom Samstag, dem 8. April 2023, aufgehoben.


Ab Samstag, dem 8. April 2023, bedeutet dies für Sie im Einzelnen:
– Der „Wegweiser zum Umgang mit Corona an Schulen — aktuelle Informationen im Überblick“, der „Leitfaden Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen“ und die Anlage zum Leitfaden sowie der „Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen“ verlieren ihre Gültigkeit. Die Schulen erhalten in Kürze einen aktualisierten allgemeinen Rahmen-Hygieneplan. Dieser basiert auf der Regelung des § 36 Infektionsschutzgesetz, wonach jede Schule die infektionshygienischen Abläufe festlegt.


– Die Möglichkeit für Eltern, ihr Kind von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreien zu lassen, wenn es selbst oder Angehörige seines Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären, entfällt. Die Möglichkeit für volljährige Schülerinnen und Schüler, sich in o. g. Fällen vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, entfällt ebenso.

Der StEB wird seinen Beitrag mit den Verordnungen, Plänen, Leitfaden usw. dann von der homepage nehmen.