Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
rechtsanspruch-auf-ganztagsbetreuung-fuer-ab-2026-beschlossen
Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG)
Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026: Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.
Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien entsteht, sobald die Kinder eingeschult werden.
Wer tiefer einsteigen möchte, findet hier eine kleine Linkliste zum Thema:
Beitrag der GEW zu diesem Thema:
Passt auch zu unserer Umfrage Anfang des Jahres in Wiesbaden: