Da die Wahlen in der Oberstufe nocheinmal besonders definiert sind, finden Sie hier einen extra Infobrief:
Relevante Gesetze:
1.) Hessisches Schulgesetz ab §100
2.) Verordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen und die Entschädigung der Mitglieder des Landeselternbeirats und der vom Landeselternbeirat gebildeten Ausschüsse , zweiter Abschnitt
3.) Konferenzordnung
Für den SEB-Vorsitz kann auch ein Jahrgangselternvertreter kandidieren (nicht sein Stellvertreter!), da dieser Mitglied im SEB ist.