In unserem stark gegliederten System wird Inklusion in Wiesbaden derzeit hauptsächlich in den Grundschulen umgesetzt. Die weiterführenden Schulen, besonders die Gymnasien, verweigern sich dieser Verpflichtung bisher weitgehend. Eltern müssen von Schule zu Schule ziehen, nur um zu erfahren, dass die angefragte Schule sich gerade nicht mit Inklusion beschäftigt und/oder beschäftigen will.
Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten zur Umsetzung unter „Ausschöpfung der verfügbaren Mittel“. Dies ist in Hessen nicht der Fall. Hessisches Schulgesetz und Landesregierung geben der Förderschule eine Bestandsgarantie und bindet somit Qualifikation und Personal in separierenden Schulen. Dies ist nicht nur die kostenintensivste Variante, sondern auch konzeptionell äußerst problematisch, denn dort sind Ressourcen und Fachexpertise gebunden, die dringend für den Aufbau eines inklusiven Schulsystems benötigt werden.
Der Koalitionsvertrag der neuen hessischen Landesregierung spricht von „Elternwahlrecht“ und „Schulfrieden“. Solche Schlagworte tragen weder inhaltlich noch in ihrer Intention zur Umsetzung der UN-Konvention in Hessen bei. Im Gegenteil, sie ersetzen das klare Bekenntnis zur Inklusion in Hessens Schulen.
„Schulfrieden“ wird es in Hessen nicht geben, solange Eltern ständig um das Recht ihrer Kinder auf volle gesellschaftliche Teilhabe gerade in der Schule kämpfen müssen. Das sogenannte „Elternwahlrecht“ ist de facto kein Wahlrecht, da häufig eine qualitätvolle Alternative zur Förderschule fehlt. Mit Inklusion hat das nichts zu tun. Eltern – so wissen wir aus Erfahrung – „wählen“ letztendlich die Förderschule, weil sie Angst haben müssen, dass ihre Kinder im allgemeinen Schulsystem untergehen, dass die allgemeine Schule und die kommunalen Stellen die angemessenen Vorkehrungen für eine erfolgreiche Bildung nicht zur Verfügung stellen kann oder will.
Das muss sich ändern.
Der Stadtelternbeirat Wiesbaden fordert daher:
1. Die hundertprozentige Umsetzung der Inklusion durch Umstrukturierung des trennenden Systems in ein einheitliches inklusives und ein klares politisches Bekenntnis zur Inklusion.
2. Die Schaffung eines Übergangsmodells, das klare Schritte und einen festen zeitlichen Rahmen für die Umsetzung der Inklusion in Wiesbaden vorgibt und der Öffentlichkeit transparent macht.
3. Die Garantie der hochwertigen Umsetzung durch die Schaffung der angemessenen Vorkehrungen und den Aufbau von multiprofessionellen Teams vor Ort.
4. Einhaltung des verpflichtenden regelmäßigen Austauschs zwischen Schule und Eltern, insbesondere im Übergang zwischen Exklusion zu Inklusion an den Schulen, um Wissenstransfer zu garantieren.
5. Klärung der Kostenfrage zwischen Bund, L and und anderen Trägern (Sozialamt, Landeswohlfahrt, Krankenkassen usw.). Der Wille zur Zusammenarbeit zwischen Land und Kommune/Kreis im Sinne muss in einer sinnvollen, kostenüberschaubaren Gesamtplanung dargestellt werden und öffentlich gemacht werden. Außerdem transparente und kurze zuständigkeitsübergreifende Informationen für Eltern zu derzeitigen und zukünftigen Unterstützungmaßnahmen bei der Beschulung (z.B. Schulassistenz, oder technische Ausstattung bei Hörbehinderung usw.), z.B. in Form von publizierten Flyern.
6. Von der Stadt Wiesbaden finanzierte, unabhängig geführte Elternberatungsstelle für die Beschulungsbelange behinderter und förderbedürftiger Kinder (auch Hochbegabung, Lese- /Rechtschreibschwäche, untersch. Behinderungformen).
7. Abbau bürokratischer Hürden und starrer Fristen bei der Erstellung der VMs („Vorbeugenden Maßnahmen“) und der sonderpädagogischen Überprüfung, damit zur Förderung des Kindes sofort Stunden zur Hilfe überhaupt zur Verfügung stehen.
8. Investition in Lehrerbildung und in bewusstseinsbildende Maßnahmen für Lehrer aller Fachrichtungen ab Beginn des Studiums; Praxiseinsätze in funktionierendem inklusiven Unterricht. Verpflichtende Fortbildungen für Lehrer zur praktischen Umsetzung von Inklusion.
9. Erlasse zur Entwicklung inklusiver Standards im Kerncurriculum für den Unterricht und die Verpflichtung zur Erstellung von inklusiven Lehr- und Teilhabe-Konzepten an jeder allgemeinen Schule. Die Umsetzung der Inklusion ist nicht nur Aufgabe der Förderlehrer und sie beruht nicht auf Freiwilligkeit.
10. Abbau von Diskriminierung im Schulalltag: Vermindern der Haltungsproblematik von Lehrern/Schulleitern an den Regelschulen: verbindliche Einführung des „Index für Inklusion“ an allen hessischen Regelschulen zur schulinternen Selbstreflektion, zur Haltung im Kollegium und den anderen Schulbeteiligten nach Vorbild Großbritanniens.
11. Inklusive Schulentwicklungsplanung: Wiesbaden baut zwei neue Gebäude für Förderschulen (Comenius und Albert Schweitzer), statt über inklusive Beschulung für die Kinder dieser Schulen ein Konzept zu entwickeln (Schulentwicklungsplanung verfestigt althergebrachte separierende Strukturen) – insbesondere als Modellregion Inklusion fordert der Steb verstärkte Anstrengungen zur Verankerung der Inklusion im Schulentwicklungsplan in Wiesbaden mit verlässlichen Zeitpunkten, z.B. mit der Auflösung der Förderschulen im Grundschulbereich innerhalb der laufenden fünf Jahre Modellregion als erste Maßnahme.
12. Derzeit ist es in Wiesbaden noch übliche Praxis für Jugendliche mit Behinderung oder Förderbedarf, nach der Förderschule direkt in die Werkstatt als Arbeitgeber zu gehen. Wir fordern verbesserte Anstrengungen seitens des Staatl./Städt. Schulamts, vorbereitend in den Schulen verstärkt den Fokus auf die Integration in den ersten Arbeitsmarkt oder in außer-werkstattliche Arbeitsmöglichkeiten, die innerhalb der „normalen“ Gesellschaft sind, zu richten. Die derzeitige Schulorganisation hat es nicht geschafft, den Jugendlichen mit Behinderung/ Förderbedarf andere Wege in die Berufswelt als die separierende Werkstatt zu ermöglichen und somit versäumt, ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern oder zu leisten. Es sollte Pflicht-Praktika im ersten Arbeitsmarkt geben und Ausbildungsmöglichkeiten im ersten Arbeitsmarkt gestärkt und vorangetrieben werden.
13. Zum Lernen gehört auch das lebenslange Lernen insbesondere für Menschen mit Handicap oder Förderbedarf. Es sind weitere Lernangebote über das Schulende hinaus erforderlich, da einige Menschen mit Behinderungen z.T. langsamere Entwicklungen des Gehirns kognitiver Art haben. Da sie mitunter erst verspätet den Entwicklungsstand erreichen, z.B. Lesen zu lernen, ist es hier besonders wichtig, die Vermittlung besonders von Kulturtechniken weiter anzubieten in einem schulischen, professionellen und kostenlosen Rahmen. Das könnte z.B. im Rahmen eines speziellen Angebots von z.B. der Volkshochschule erfolgen.
gez. Stadtelternbeirat Wiesbaden
Wiesbaden, 23.01.2015