Zur Schülerbeförderung schulwegunfähiger Schülerinnen und Schüler zu Förderschulen und für den öffentlichen Personennahverkehr in Wiesbaden durch ESWE-Verkehr haben uns mehrere Anfragen erreicht. Wir verweisen auf die Häufig gestellten Fragen (FAQ) des Städtischen Schulamtes (S. 12, Schülerbeförderung) vom 23.04.2020. Ergänzend liegen uns folgende Aussagen aus demm Städtischen Schulamt vor:
„Aus Sicht der Schülerbeförderung können wir zunächst zu den Schülerinnen und Schülern, welche in Fahrdiensten von uns befördert werden, folgendes mitteilen:
Für Schülerinnen und Schüler welche mit Fahrdiensten befördert werden, gibt es die Auflage zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Der Mund-Nasen-Schutz ist im Zuge des Infektionsschutzes von jeder Person im Fahrzeug (Fahrpersonal und Schüler) zwingend zu tragen. Sollte dies aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung nicht möglich sein, müssen diese Schüler auf private Beförderungsmethoden zurückgreifen, für welche sie die Kostenerstattung durch das Schulamt erhalten. Ergänzend hierzu wird den Eltern grundsätzlich freigestellt, ihre Kinder als Alternative zur Sammelbeförderung im Fahrdienst privat zur Schule zu bringen. Entstehende Fahrtkosten mit dem privaten Pkw werden den Eltern nach dem HRKG mit 0,35 € je Kilometer erstattet. Fahrausweise für öffentliche Verkehrsmittel werden sowohl für das Kind, als auch für die Begleitperson erstattet.
Gemäß § 1 (2) Nr. 6 und Nr. 8 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht für „die Begleitung und Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen“ und für „den ÖPNV und vergleichbare Betriebe und Einrichtungen, in denen ein bestimmungsmäßiges Zusammentreffen für kurze Zeit unvermeidbar ist“. Dies impliziert auch die Beförderungsdienstleistungen der Fahrdienste. Gesetzliche Höchstgrenzen der Schülerzahlen in den Fahrzeugen sind damit nicht vorgegeben. Gleichwohl empfiehlt das Gesundheitsamt, die Anzahl von vier Personen pro Fahrzeug nicht zu überschreiten, woran sich die eingesetzten Fahrdienste orientieren.
Des Weiteren werden von den Schulen Wechselschichtmodelle praktiziert, damit sich die Schülerströme zu den Anfangs- und Endzeiten verteilen und hierdurch nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig mit den Fahrdiensten befördert werden müssen.
Corona-Viren reagieren empfindlich auf fettlösende Substanzen wie Alkohole oder Tenside, die als Fettlöser in Seifen und Reinigungsmitteln enthalten sind. Daher kann das Virus mit einer Seifenlösung zerstört werden. Das Virus verliert dadurch seine krankmachende Wirkung und wird zusätzlich mechanisch entfernt. Eine regelmäßige Reinigung mit Seifenlauge ist zur Beseitigung von Viren somit vollkommen ausreichend.
Der Reinigungszyklus der Fahrzeuge, insbesondere der Kontaktflächen wie Türgriffe, Anschnallgute etc., erfolgt mindestens 1x täglich durch eine feuchte Reinigung mit einer Seifenlauge durch die Fahrdienste.
Diese Ausführungen betreffen allerdings ausschließlich die von der Schülerbeförderung eingesetzten Fahrdienste, mit deren Hilfe schulwegunfähige Schülerinnen und Schüler zu Förderschulen befördert werden.
Für den öffentlichen Personennahverkehr in Wiesbaden durch ESWE-Verkehr können wir auch auf § 1 (2) Nr. 6 und Nr. 8 der oben genannten Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung hinweisen, wonach in den Fahrzeugen des ÖPNV ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht greift. Daher ist hier eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in jedem Falle angebracht.
Desweiteren sind die Wiesbadener Schulen dazu gehalten, über Wechselschicht-Beschulungen die individuellen Schulanfangs- und Endzeiten der Schüler/innen so zu variieren, dass eine größtmögliche zeitliche Verteilung gegeben ist. Hierdurch sollen Stoßzeiten vermindert werden und sich die Schülerzahl gleichmäßig auf die zur Verfügung stehenden Fahrzeugkapazitäten verteilen. Dies ist ferner nicht nur aus beförderungstechnischer Sicht sinnvoll, sondern auch um größe Gruppenansammlungen an Haltestellen oder auf den Schulgeländen zu vermeiden.“
David Böhne
Vorsitzender
Wiesbaden, 15.05.2020