LEB informiert: Gremiensitzungen möglich – Elternmitwirkung auch in der Coronazeit

Liebe Eltern,

die Zeiten in der derzeitigen Situation um Corona sind hektisch und in einigen Bereichen sehr volatil.

Rechtliche Grundlagen werden in Rekordzeiten geändert und Schulen stehen vor täglich neuen Herausforderungen.

Sitzungen von Schulgremien werden dabei gern mal übersehen, oder in den Hintergrund gestellt, weil andere Dinge wichtiger erscheinen.

Doch gerade jetzt, wo viele Strukturen geändert werden, Inhalte neu aufbereitet, Hygienestandards in Schulen eingerichtet werden und vieles mehr, sind Elternvertretungen in die Überlegungen einzubinden.

Natürlich laufen trotz Corona, auch viele andere schulischen Themen weiter, Fristen müssen eingehalten werden, nach den Sommerferien stehen wieder Elternvertreterwahlen an.

Unser Schulrecht und auch die schulischen Gremien sind auf Anwesenheit, also persönliche Präsenz ausgerichtet. Dennoch hat das Kultusministerium erklärt, dass schulische Gremien auch über Video- oder Telefonkonferenzen stattfinden können und so getroffene Beschlüsse anerkannt werden. Das ist nicht selbstverständlich, weil unser Schulrecht eigentlich für eine Beschlussfassung persönliche Anwesenheit erwartet.

Welches Tool dafür genutzt wird, bleibt den Gremien überlassen. Eine Empfehlung, welches Videokonferenzsystem (VK-System) genutzt werden soll, können wir nicht geben, nur den Hinweis, dass der Hessische Beauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit alle gängigen VK-Systeme für die Dauer der Corona-Krise erlaubt. 

Doch nicht alle Themen können und dürfen online behandelt, wie persönliche Themen oder auch Wahlen.

Manches möchte man vielleicht auch nicht online behandeln, weil die Diskussionen online natürlich anders verlaufen, als in persönlichem Austausch.

Dann kann und sollte weiterhin zu Sitzungen des Schulelternbeirats, der Schulkonferenz oder anderen schulischen Gremien eingeladen werden.

Zusammenkünfte schulischer Gremien sind vom Kontaktverbot ausgenommen – also erlaubt.

Schule funktioniert nun mal dann am besten, wenn alle Betroffenen sich daran beteiligen. Deshalb lassen Sie sich als Elternvertreter bitte nicht „kleinreden“ oder wegen Corona „abwimmeln“. Gerade jetzt ist Elternmitwirkung besonders wichtig.

Da nach den Sommerferien Wahlen der Elternvertretungen stattfinden, möchten wir noch mal besonders darauf hinweisen: Wahlen der Elternbeiräte müssen weiterhin in Präsenzform stattfinden!

Der Grundsatz der geheimen Wahl (§ 102 Abs. 2 Satz 1 HSchG) lässt zudem keine Ersetzung einer Wahl durch die elektronische Form zu. Einladungen zu Wahlen müssen weiterhin schriftlich (also in Papierform) erfolgen.

Bei den Vorbereitungen und der Durchführung von Sitzungen in Präsenzform ist auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln zu achten. Die Schulen müssen für die Sitzungen der schulischen Gremien geeignete Räume zur Verfügung stellen. Sprechen Sie sich mit Ihrer Schule ab, wie an Ihrer Schule die Abstands- und Hygienemaßnahmen bei einer solchen Sitzung eingehalten werden können und ob es vielleicht schulspezifische Punkte gibt, auf die zusätzlich zu achten ist.

Beispielsweise sollten folgende Punkte vorab geklärt werden:

  • Ist der Raum groß genug, um die Abstandsregeln einhalten zu können?
  • Ist sichergestellt, dass Desinfektionsmittel, Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung stehen?
  • Gibt es Regeln für den Toilettengang (z. B. nur eine Person gleichzeitig)?
  • Wie wird der Raum im Anschluss wieder gesäubert und die Tische desinfiziert?

Verzichten Sie auf die Bereitstellung von Snacks. Klären Sie, wie Sie Getränke bereitstellen können, oder ob die Teilnehmer gebeten werden, sich selbst zu versorgen.

Noch mal kurz zusammengefasst:

  • Sitzungen für schulische Gremien sind erlaubt!
  • Elternmitwirkungsrechte gelten auch in Corona-Zeiten!
  • Halten Sie sich an die Hygiene- und Abstandsregeln!

Beste Grüße
Tanja Pfenning

Geschäftsführerin
Landeselternbeirat von Hessen