VGH weist Klage auf Wechselunterricht ab

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Freitag den Eil-Antrag zweier Schüler der 8. und 10. Klasse der Humboldt-Schule in Wiesbaden auf vorläufigen Schulunterricht im Wechselunterricht als unzulässig abgelehnt. Die beiden Schüler hätten den falschen Rechtsweg bestritten. Um den Sachverhalt zu überprüfen genüge ein Eil-Antrag nicht, die beiden hätten eine Normenkontrollklage beim VGH beantragen müssen.

Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht Wiesbaden, hatte den beiden Ende März in der ersten Instanz noch recht gegeben. Das Gericht erklärte damals, das hessische Schulgesetz gewähre grundsätzlich einen Anspruch der Schüler auf einen Schulbesuch im Wege des Präsenzunterrichts. Die nach derzeitiger Verordnungslage gegebene Ausgestaltung des Schulbetriebes – in Form von Distanzunterricht für die Jahrgangsstufen 7-10 – genüge diesem Anspruch nicht mehr.

Die Entscheidung des VGH ist unanfechtbar.

Hessenschau, 17.04.2021