Ein neuer Erlass vom 12.5.21 regelt wichtige Punkte rund um die Themen Leistungsbewertung, Versetzung und freiwilliges Wiederholen eines Schuljahres in diesen außergewöhnlichen Zeiten.
- Leistungsbewertung insbes. Gleichwertigkeit von Präsenz-, Wechsel- und Distanzunterricht
- Schriftliche Leistungsnachweise im zweiten Schulhalbjahr 2020/2021 in der Sekundarstufe I
- Testungen und Leistungsnachweise
- Versetzungsentscheidungen am Ende des Schuljahres 2020/2021
- Freiwillige Wiederholung eines Schuljahres (nach § 75 Abs. 5 HSchG und § 21 VOGSV)
Wichtig für den Antrag auf freiwilliges Wiederholen des Schuljahres ist der
Stichtag 1.6.21 .
Der begründete Antrag auf freiwillige Wiederholung sollte von den Eltern bis zu diesem Tag schriftlich an die jeweilige Schulleitung gestellt werden.
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Als Stadtelternbeirat haben wir uns kritisch zu diesem Erlass geäußert.
Unsere Stellungnahme lesen Sie hier:
Unsere Stellungnahme lesen Sie hier:
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021-05-12 Erlass 821.100.000-00097 – Leistungsbewertung Versetzung freiwillige Wiederholung-1
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Elternschreiben 12. Mai 2021
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Anlage Elternschreiben – Versetzung-
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