Gemäß des Schreibens des hessischen Kultusministeriums zum neuen Schuljahr (https://www.steb-wiesbaden.de/leitfaden-zum-schulbetrieb-im-schuljahr-20212022/) wird die Teilnahme am Präsenzunterricht und anderen regulären schulischen Veranstaltungen in Präsenzform weiterhin nur Schüler*Innen möglich sein, die getestet, geimpft oder genesen sind.
Für die Teilnahme an den schulischen Selbsttest ist seitens der Erziehungsberechtigten eine neue Einwilligungserklärung zu unterzeichnen:
Einwilligungserklärung Schuljahr 2021_2022
Wie der Nachweis einer Doppelimpfung oder der Genesung erfolgen soll, wurde den Schulen bislang NICHT mitgeteilt.
Ob sich eventuell zukünftig auch genesene und doppelt geimpfte Schüler*Innen regelmäßigen Tests unterziehen müssen, geht aus dem Schreiben nicht hervor. Mit neuen Virusvarianten können sich nachweislich auch diese Gruppen infizieren und auch andere Personen anstecken.
Bildquelle: https://de.freepik.com/vektoren-kostenlos/gruppe-von-menschen-die-waehrend-des-ausbruchs-von-covid-19-schutzmasken-tragen_16435897.htm#fromView=image_search_similar&page=1&position=10&uuid=13e5b636-0705-4cec-abe8-9242aad2c74f