Aus aktuellem Anlass :
https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/das-hessische-praeventions-und-eskalationskonzept
2021-08-16_eskalationskonzept_hmsi_0 mit seinen Ausweitungen:
- Ab einer Inzidenz über 35 wird jetzt die sogenannte 3-G-Regel ausgeweitet: 3-G steht für „geimpft“, „getestet“ und „genesen“. Dass eines davon zutrifft, musste man in Hessen bisher nur beim Besuch der Innengastronomie und bei größeren Zusammenkünften nachweisen. Ab Donnerstag (19.8.21) gilt die Nachweispflicht in vielen Einrichtungen des öffentlichen Lebens – etwa in Kultur- und Sportstätten, bei Hotelübernachtungen, körpernahen Dienstleistungen oder etwa beim Besuch in Behinderteneinrichtungen. Nicht geimpfte und nicht genesene Hotelgäste müssen künftig zweimal wöchentlich einen Negativnachweis vorlegen. Zuletzt war das nur einmal bei der Anreise nötig.
- Bei einer Inzidenz über 50 muss zum Beispiel bei Gedränge auch draußen eine Maske getragen werden. Veranstaltungen können draußen ohne Genehmigung mit bis zu 500 Personen (bislang 200) und in Innenräumen mit bis zu 250 Personen (bislang 100) stattfinden. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
- Ab einer Inzidenz von 100 gilt die 3-G-Regel dann auch draußen, auch in der Gastronomie. Im Einzelhandel soll es bei hohen Zahlen wieder Quadratmeter-Vorgaben geben. Im Nahverkehr werden für die Fahrgäste wieder FFP2-Masken verpflichtend und Schüler müssen am Sitzplatz Maske tragen. Es soll auch wieder zu Kontaktbeschränkungen auf zehn Personen kommen: Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.