Klassenfahrten ins Ausland ab dem 2. Halbjahr 21/22 wieder erlaubt (Stand 4.11.21)

Dem Elternbrief des HKM vom 4.11.21 HKMs ist zu entnehmen:

  • Ab dem 2. Schulhalbjahr auch ins Ausland wieder erlaubt
  • keine Übernahme von Stornokosten durch das Land
  • keine Übernahme von Kosten aufgrund von Vorgaben im Zielgebiet (z. B. tägliche Testungen)
  • Empfehlung zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (insbesondere bei Abbruch der Schulfahrt aufgrund einer positiven Testung)
    .
    2021_11_04_Elternschreiben

Bildquelle: https://de.freepik.com/fotos-kostenlos/kinder-spielen-auf-dem-rasen_854912.htm#fromView=image_search&page=1&position=1&uuid=843ac148-2ea8-4193-b0ca-d94a13d260d5