Die aktuellen Corona-Reglungen an Schulen in Hessen gültig vom 7.3. bis inkl. 19.3.22:
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– Ab 7. März 2022 entfällt die Maskenpflicht am Platz für alle Klassenstufen. Selbstverständlich darf die Maske weiterhin freiwillig zum eigenen Schutz getragen werden.
In Gebäuden, Gängen etc. muss weiter (medizinische/ OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 ) Maske getragen werden.
Im Freien und beim Schulsport gibt es keine Maskenpflicht mehr.
(https://www.steb-wiesbaden.de/
- Für Schüler*innen gibt es weiterhin eine mindestens dreimalige Testung pro Woche. Für nicht Geimpfte oder nicht Genesene sind die Tests verpflichtend. Für alle anderen sind sie freiwillig.
WICHTIG: Teilnehmer*innen an Abschlussprüfungen müssen sich KEINEM vorherigen Test unterziehen.
(https://www.steb-wiesbaden.de/wp-content/uploads//LF- , Paragraph 13)CoSchuV-Stand-04.03.22-01.pdf
. - Schülerinnen und Schüler können weiterhin von der Teilnahme am Präsenzunterricht schriftlich abgemeldet werden. Bei Minderjährigen kann die Abmeldung nur durch ihre Eltern erfolgen. Das Abmelden für einzelne Tage oder Veranstaltungen ist NICHT möglich. Bedenken Sie jedoch, dass der Distanzunterricht niemals einen guten Präsenzunterricht ersetzen kann.
(https://www.steb-wiesbaden.de/leb-info-zur-abmeldung-vom- und http://www.steb-praesenzunterricht/ wiesbaden.de/wp-content/ , Paragraph 13 Absatz 4)uploads//LF-CoSchuV-Stand-04. 03.22-01.pdf
. - Wenn es zu einem Corona-Fall kommt, müssen alle Schüler*innen sowie Lehrkräfte der Klassen- oder Kursverbände, mit dem der / dem Schüler*in in den letzten 48 Stunden gemeinsam Unterricht hatte (mit Ausnahme der Geimpften und Genesenen) , in den folgenden sieben Tagen an jedem Unterrichtstag getestet werden. Das Tragen von medizinische Masken am Sitzplatz und im Schulsport wird in diesem Zeitraum empfohlen. Im Falle weiterer bestätigter Corona-Infektionen in der Lerngruppe beginnt der 7-Tage -Zeitraum erneut.
(https://www.steb-wiesbaden.de/fristen-beim-taeglichen- und https://www.steb-wiesbaden.de/testen-nach-corona-fall/ wp-content/uploads//LF- Paragraph 13)CoSchuV-Stand-04.03.22-01.pdf
. - Die bisherigen Quarantäneregelungen und die Fristen für das ‚Freitesten‘ für Schüler*innen und deren Haushaltsangehörige gelten unverändert weiter.
(https://www.steb-wiesbaden.de/wp-content/uploads//LF- und http://www.steb-CoSchuV-Stand-04.03.22-01.pdf wiesbaden.de/ )quarantaeneregeln-in-hessen/
. - Für Elternabende wurden die Regelungen gelockert . Für Elternabende ohne Wahlen gilt 3G. Die schulischen Organe dürfen ohne Auflagen tagen ebenso Elternabende mit Wahlen.
(https://www.steb-wiesbaden.de/elternabende-seb-sitzungen- und https://www.steb-wiesbaden.de/und-wahlen wp-content/uploads//LF- Seite 32-35)CoSchuV-Stand-04.03.22-01.pdf
. - Überblick aktueller Regelungen:
https://www.steb-wiesbaden.de/welche- und https://www.hessen.de/erlaesseverordnungenkonzepte- gelten-in-der-schulen- aktueller-stand/ handeln/corona-in-hessen