Hier die Info vom staatlichen Schulamt, 11.12.2020
Wo immer möglich sollte das Einhalten des Abstandsgebots von 1,5 m und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung umgesetzt werden. Eine besondere Situation im Schulalltag stellt das Verzehren von Speisen dar. Nach erneuter Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Wiesbaden wurde sich auf folgende Regelung verständigt:
- Wenn die räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen vorhanden sind, sollte ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden.
- Auf den Mindestabstand von 1,50 m kann verzichtet werden, wenn die Kohorten (Klassenverbände, Lerngruppen) durchgängig eingehalten werden können.
- Ein Stoßlüften vor und nach den Essenspausen wird dringend empfohlen. In der kurzen Zeit des Essens und unter Berücksichtigung der Temperaturen kann während der Essenspausen auf ein Lüften verzichtet werden.
- Masken werden direkt im Anschluss an die Nahrungsaufnahme wieder aufgesetzt.
Weitere allgemeine Handlungsempfehlungen für die Schulverpflegung finden Sie bei Bedarf unter Schulverpfegung