Die Hotspot-Regelungen entfallen. Die Allgemeinverfügung vom 07.02.2022 wurde aufgehoben.
Eine Nutzung der Räumlichkeiten in Schulen ist weiterhin unter Einhaltung der aktuellen Hygienemaßnahmen möglich.
Die Verantwortung für die Einhaltung der aktuellen Vorgaben liegt weiterhin bei den Nutzern.
Grundsätzlich orientiert sich die Schulraumvergabe an den Vorgaben des Landes und der Stadt Wiesbaden, im Einzelnen an der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV), den jeweils gültigen Hygieneplänen des Hessischen Kultusministeriums sowie ggf. den Allgemeinverfügungen der Landeshauptstadt Wiesbaden.
2022.02.09 – Sportplätze
2022.02.09 – Sporthallen
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