Mit Schreiben vom 15.6.21 wurden die Schulen seitens des HKM informiert, dass Schulleitungen ab sofort bei großer Hitze die Maskenpflicht im Freien, d.h. auf dem Schulhof oder beim Unterricht im Freien, aussetzen können.
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Im Übrigen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter die Pflicht zum Tragen einer MundNasen-Bedeckung wie bisher auch unabhängig von den Außentemperaturen nach § 3 Abs. 4 Satz 4 der Corona-Einrichtungsschutzverordnung im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt und nach Anhörung der Schulkonferenz ganz oder teilweise aussetzen.
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Erlass Hitzefrei Amtsblatt 2021
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