ENDLICH!
Neue Software für Videokonferenzen für alle Schulen in Hessen
Nach jahrelangem Warten können die Schulen in Hessen nun ein neues Videokonferenzsystem nutzen. Eingesetzt wird aus Gründen des Datenschutzes die Open-Source-Software eines hessischen Anbieters.
„Das seit langem erwartete Videokonferenzsystem für hessische Schulen beruht auf der Open-Source-Software „Big Blue Button“, wie Kultusminister Alexander Lorz (CDU) am Dienstag mitteilte. Das datenschutzkonforme System sei „ganz einfach über das Schulportal einsetzbar“ und eine wichtige technische Unterstützung für den Unterricht. Lorz sprach von einem „wichtigen Schritt hin zu mehr digitaler Souveränität“.
Das Schulportal hat nach den Angaben des Kultusministers als zentrale digitale Lern- und Arbeitsplattform des Landes gegenwärtig mehr als 900.000 Nutzer. Die Angebote würden von 98 Prozent der öffentlichen weiterführenden Schulen und jeweils 90 Prozent der Grundschulen sowie Förderschulen verwendet.
Quelle: FAZ vom 07.02.2023
Aktuelle Information aus dem HKM zur Nutzung von Videokonferenzsystemen im 2. Schulhalbjahr 2021/22
Bereits zum Sommer 2021 sollte in Hessen ein einheitliches Videokonferenztool an allen Schulen eingesetzt werden. Leider kam es nicht dazu- der Vergabeprozess zieht sich seit längerem dahin, da dem Land Hessen auf Antrag eines unterlegenen Bieters im Ergebnis eine Neuausschreibung aufgrund eines Ermessensfehlers auferlegt wurde.
Damit verzögert sich die Bereitstellung des Landessystems weiter. Das neue Verfahren wird derzeit vorbereitet.
„Den hessischen Schulen entsteht durch die Verzögerungen aufgrund des Gerichtsverfahrens weiterhin kein Nachteil. In Abstimmung mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit können bis auf Weiteres uneingeschränkt die bestehenden bzw. bereits verwendeten Systeme genutzt werden. Dies gilt bis Ende des laufenden Schuljahres. Für Schulen, die auf kein Videokonferenzsystem ihres Schulträgers zugreifen können, bleibt über die Staatlichen Schulämter die Möglichkeit bestehen, bei Bedarf mit Landesmitteln die Lizenzen für eigene Videokonferenzlösungen zu verlängern.“