„Die Elternbeiträge sind in allen Betreuungsformen nicht kostendeckend.
Die Differenz zwischen den eingenommenen Elternbeiträgen und den tatsächlichen Kosten werden aktuell durch das Amt für Soziale Arbeit subventioniert.
Aus diesem Grund soll der Verpflegungsbeitrag in den Kitas bzw. die Elternbeiträge in den
Angeboten nach dem Hess. Schulgesetz, dem Pakt für den Nachmittag, den BGSen und den
verpflichtenden Ganztagsprofilen 3
- an Grundschulen von 70 € mtl. zum 01.01.2024 auf 85 € mtl.
- und in den Ganztagsprofilen 1 und 2 in allen Schulformen sowie dem Ganztagsprofil 3 an Förderschulen und weiterführenden Schulen auf 4,25 € pro Mittagessen erhöht und festgesetzt werden „
Achtung! Der neue Preis gilt für vorbestellte Essen (nicht für Spontanessen) und nur für die SchülerInnen (nicht für die Lehrkräfte). Es kann sein (vor allem in den weiterführenden Schulen), dass das Essen ab 1.1.24 somit auch günstiger wird.
Spontanessen: Die Caterer bietet den Schüler*innen die Möglichkeit ohne Vorbestellung am Mittagessen teilzunehmen. Dies ist eine freiwillige Leistung, welche vom Caterer mit den Eltern zusätzlich abgerechnet werden muss. Der festgelegte Preis von 4,25 € gilt nur für das vorbestellte Mittagessen, der Zuschlag für das Spontanessen kann von Schule zu Schule variieren und muss als Zusatz von den Eltern bezahlt werden. (Die gilt auch für BuT- Berechtigte)
Abopreise: Jeder Caterer kalkuliert den Mittagessenspreis selbst. Hier können erhebliche Schwankungen entstehen. Der Abopreis ist eine Zusatzleistungen vom Caterer und wird ausschließlich durch diesen bestimmt.
Auszug aus dem Beschluss 0569 vom 20.12.23, Vorlagen-Nr. 23-V-51-0021