Die folgenden Regeln gelten ab dem 7. Februar bis zum 6. März 2022:
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Für öffentliche Veranstaltungen, zum Beispiel Kultur- und Sportveranstaltungen, gilt inzidenzunabhängig:
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Im Freien:
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max. 10.000 Teilnehmer/Zuschauer
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ab dem 250. Platz max. 50 Prozent Auslastung
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2G über 10 Teilnehmer/Zuschauer
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2G Plus über 250 Teilnehmer/Zuschauer
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In Innenräumen:
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max. 4.000 Teilnehmer/Zuschauer
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ab dem 250. Platz max. 30 Prozent Auslastung
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2GPlus über 10 Teilnehmer/Zuschauer
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Die 2G-Regel im Einzelhandel wird aufgehoben. Stattdessen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für alle Personen über 15 Jahren im gesamten Einzelhandel, also auch im Supermarkt, in der Drogerie u.ä.
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Für Kinder und Jugendliche gilt wie bisher: Kinder unter sechs Jahren haben keine Maskenpflicht; bis einschließlich 15 Jahre ist die medizinische Maske vorgeschrieben; ab 16 Jahre ist die FFP2-Maske verpflichtend.
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Die inzidenzabhängigen Hotspot-Regeln werden aufgehoben. Stattdessen gilt landesweit inzidenzunabhängig die Festlegung von 2GPlus in Innenräumen
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bei allen Veranstaltungen und Kulturangeboten ab 10 Personen (s.o.)
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in Freizeiteinrichtungen
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in Schlössern, Museen, Galerien und Gedenkstätten
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in gedeckten Sportstätten
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bei touristischen Übernachtungen und der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen in Übernachtungsbetrieben
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Hospitalisierungsrate ab 9 oder 400 Intensivbetten belegt: Weitere Schritte folgen
Bildquelle: https://de.freepik.com/vektoren-kostenlos/gruppe-von-menschen-die-waehrend-des-ausbruchs-von-covid-19-schutzmasken-tragen_16435897.htm#fromView=image_search_similar&page=1&position=10&uuid=13e5b636-0705-4cec-abe8-9242aad2c74f