Keine Testpflicht für vollständig geimpfte Personen
Es besteht laut Corona-Einrichtungsschutzverordnung keine Testpflicht für Personen, die die zweite Impfung gegen das Corona-Virus erhalten haben. 14 Tage nach Gabe der zweiten Impfung ist von einer vollständigen Immunisierung auszugehen. (4d) Auf Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Lehrkräfte und sonstiges…