Messenger-Dienste für Elternbeiräte in der Schule; Schul-Datenschutzverordnung – SchDSV
Was sagt der Datenschutz in Hessen zu Messengerdiensten? Rolle und Aufgabe der Elternbeiräte nach dem Hessischen Schulgesetz (HSchG) Die Rechte und Pflichten der Klassen- und Schulelternbeiräte sind den §§ 106 ff. HSchG zu entnehmen. Demnach handelt es sich dabei…