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Lernmittelfreiheit neu im hessischen Schulgesetz definiert
§ 153 HSchG – Lernmittelfreiheit Anmerkung StEB: Zu beachten sind die Gegenstände, die NICHT unter die Lernmittelfreiheit fallen (Siehe (4)!) (1) 1Die an der Schule eingeführten Lernmittel (Schulbücher, digitale Lehrwerke sowie digitale Lehr- und Lernprogramme, soweit sie für die Nutzung durch Schülerinnen…