Infos an alle Schulelternbeiratsvorsitzenden der Wiesbadener Schulen
- Vertreter-Wahlen und Stadtelternbeirats-Wahlen:
- Der neue Stadtelternbeirat mit Vertreter*innen aller Schulformen wird im Februar 2023 von den Delegierten Eurer Schulen neu gewählt.
- Demnächst gehen Euch (postalisch über die Schulsekretariate) die Unterlagen zur Wahl der schulischen Vertreter*innen für die Wahl des neuen Stadtelternbeirates zu. (Parallel hier diese Mail, damit Euch schon einmal alles vorliegt). Falls die Post nicht rechtzeitig zu Eurer Sitzung ankommen sollte, müsstet Ihr die Anhänge in entsprechender Zahl ausdrucken/kopieren, danke!
- Was Ihr machen und beachten müsstet, wäre:
- Den Top ‚Vertreterwahlen‘ auf Eurer Einladung zur SEB Sitzung aufnehmen (Einladungen an alle Klassenelternbeiräte müssen 10 Tage vorher versandt sein)
- Plant bitte organisatorisch und zeitlich die Wahl der Delegierten Eurer Schule bei der nächsten SEB-Sitzung ein. (Protokoll und Stimmzettel)
- Die Anzahl der Vertreter erfahrt Ihr im Anhang . Generell gilt: Je angefangene 500 minderjährige Schüler*innen = 1 Verterter, aber mindestens 2 Vertreter. Ersatzvertreter in gleicher Anzahl.
- Die Wahlen sind geheim, erfolgen in zwei Wahlgängen und müssen protokolliert werden
- Wählen dürfen die 1. Klassenelternbeiräte einer Klasse (bei Nichtanwesenheit dann die 2.EBs)
- Gewählt werden dürfen alle Klassenelternbeiräte (1. und 2. anwesende Klassenelternbeiräte)
- Die Vertreter bekommen anschließend an die Wahl die Einladung für den StEB-Wahltermin und die konstituierende Sitzung
- Die Wahlbescheinigungen müssen von der Schulleitung unterschrieben werden (direkt an der SEB Sitzung am besten) und MÜSSEN am 11.2.2023 (vorbehaltlicher Termin) mitgebracht werden. (Jede*r Vertreter und jede*r Esatzvertreter benötigt eine Wahlbescheinigung)
- Die Namen und Mailadressen der Vertreter und Ersatzvertreter müsstet Ihr bitte dem StEB per Mail melden
- Wie wird der neue StEB gewählt?
- Die Vertreter wählen aus ihrer Mitte die Vertreter*innen ihrer Schulform (Anzahl wird anteilig ermittelt und vorgegeben)
- Diese gewählten Vertreter*innen sind dann im StEB und wählen dann direkt im Anschluss in der konstituierenden Sitzung wiederum aus ihrer Mitte den Vorstand (1. Vorsitz + 2x 2.Vorsitz + Schriftführer*in + Kasse)
- WICHTIG:
- Die Mittelstufenschule ist die einzige ihrer Form, sie wählt aus dem Kreis der Mittelstufenschüler*innen-EBs direkt in der SEB Sitzung ihren einzigen StEB-Vertreter (und Ersatzvertreter) für den StEB, der/die dann zur konstituierenden Sitzung (voraussichtlich am 11.2.2023) erscheint, ABER: Die alten Hauptschulklassen der Mittelstufenschule wählen separat aus dem Kreis der Hauptschul- EBs ihre Vertreter und Ersatzvertreter und verfahren wie oben
- Die verbundenen Haupt und Realschulen wählen für ZWEI Schulformen ihre Vertreter*innen! Es ist wichtig, dass hier nach den beiden Formen getrennt gewählt und Delegierte benannt werden
Anbei wichtige Unterlagen für die Vertreterwahl des neuen Stadtelternbeirates:
- Ablaufschema StEB
- Wahlprotokoll
- Wahlbescheinigung
- Allgemeine Informationen zur Wahlvorbereitung der Stadtelternbeiräte
- Verordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen
Für Fragen stehen wir immer gerne zur Verfügung- bitte fragt gerne und immer, wenn etwas unklar ist.
Es wäre sehr schade, wenn aus Unwissenheit keine Vertreter*innen gesandt werden könnten!
Mit freundlichen Grüßen vom Stadtelternbeirat,
Isabel Buchberger
1. Vorsitzende und Schulformsprecherin Gymnasien
Stadtelternbeirat Wiesbaden