Liebe Eltern und ElternvertreterInnen,
in der Anlage finden Sie ein ergänzendes Schreiben des HKM zum Schulstart 2020/21 an alle SchulleiterInnen.
Schreiben des HKM vom 23.7.2020
Besonders hinweisen möchten wir Sie auf die folgenden Inhalte:
Umgang mit Erkrankung:
SchülerInnen, die mit Angehörigen in ihrem Haushalt haben, die Covid-19-Symptome aufweisen oder in Kontakt mit infizierten Personen standen oder der Kontakt mit infizierten Personen noch keine 14 Tage zurück liegt, dürfen den Präsenzunterricht nicht besuchen. Ihr Fehlen gilt als entschuldigt.
Beschulung außerhalb des Präsenzunterrichts, Musterformulare für die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien bei Videokonferenzen im Unterricht:
SchülerInnen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, sind verpflichtet, an schulischen Lehrangeboten im Rahmen häuslichen Lernens teilzunehmen. Eine Zuschaltung per Videokonferenz in den Präsenzunterricht ist möglich sofern alle Eltern zustimmen. Die Kamera ist ausschließlich auf die Lehrkraft auszurichten und es darf keine Aufzeichnung erfolgen.
Statt der Videokonferenz können auch weiterhin Aufgaben per Post oder Mail zugestellt werden. Zudem stehen die Lehrkräfte zu individuell festgelegten Besprechungszeiten den SchülerInnen zur Klärung von Fragen zur Verfügung.
Muster-Einwilligung zur Teilnahme am Unterricht per Videokonferenz (für zugeschaltete Schüler:innen)
Muster-Einwilligung zur Übertragung des Unterrichts (für anwesende Schüler:innen)
Kommunikation zwischen Erziehungspartnern:
Die Schulen sind angehalten, Regelungen der Kommunikation zwischen Eltern, Schulen und SchülerInnen zu treffen. Dies betrifft:
- Kommunikationswege (Übermittlung von Informationen und Materialien)
- Feedback zu Aufgaben mit verlässlicher Rückmeldefrist durch die Lehrkräfte
- Sprechzeiten der zuständigen Lehrkräfte
- Informationen zu weiteren schulischen Ansprechpartnern (Schulsozialarbeit, Schulseelsorge, Schulleitung)
Leistungsbewertung
Die im Distanzlernen erbrachten Leistungen sind hinsichtlich der Leistungsbewertungen im Präsenzunterricht gleichgestellt.
Neuerungen für das Landesabitur 2021-22 Schriftliche Abiturprüfungen 2021 finden erstmals nach den Osterferien statt
In einem Erlass wurden die Schulen informiert, dass die schriftlichen Abiturprüfungen im kommenden Jahr nicht wie ursprünglich geplant vor den Osterferien, sondern im Zeitraum vom 21. April bis 5. Mai 2021 stattfinden. Alle weiteren Termin verschieben sich entsprechend.
In der Einführungsphase konnten auf Grund der Schulschließung nicht alle Inhalte und Kompetenzen in ausreichendem Umfang vermittelt werden. Gleiches gilt für die Qualifikationsphase im Hinblick auf die Abiturprüfung. Das Kultusministerium hat daher inhaltliche und thematische Anpassungen vorgenommen. Weitere Anpassungen werden in Abhängigkeit der Entwicklung der Pandemie – insbesondere für die Abiturjahrgänge 2021 und 2022 folgen.
Anschreiben an die Schulen: Erlass Landesabitur 2021/2022
Den aktuellen Erlass zum Landesabitur 2021 und 2022 vom 24. Juni 2020 finden Sie unter: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulrecht/abituroberstufe
Ihr Stadtelternbeirat