Merke: Wenn es keine nächstgelegene Schule mit gewähltem Bildungsgang unter drei Kilometer gibt, hat ein Kind auf jeden Fall Anspruch auf Kostenerstattung!
Antrag der Kooperation 19.6.24
April 2024: NEU-Antrag online ausfüllen!
Antrag auf Übernahme der notwendigen Beförderungskosten JETZT ONLINE, aber NUR FÜR NEUANTRÄGE!
07.09.2023: Ergänzung im Zusammenhang mit dem WI15 Ticket:
Wegen hoher Anfragen dauert die Bearbeitung der Nachweise durch die ESWE-Verkehr länger als gewohnt.
Laut Auskunft der ESWE-Verkehr genügt als Nachweis der Brief, in der die Umstellung bestätigt wurde.
Diesen Brief könnt Ihr als Kopie dem Antrag auf Erstattung beifügen.
Anspruch auf Erstattung:
Hat ein Kind einen längeren Schulweg, mehr als 2 km zur Grundschule oder mehr als 3 km zur weiterführenden Schule, so kann laut hessischem Schulgesetz § 161 bis zum Ende der Schulpflicht ein Antrag auf Rückerstattung der Fahrtkosten gestellt werden. In der Regel handelt es ich um die Erstattung der Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Umgesetzt wird dies durch den Schulträger, d.h. die Stadt.
Die Stadt Wiesbaden übernimmt die notwendigen Beförderungskosten für in Wiesbaden gemeldete Schüler*Innen der allgemeinbildenden Schulen bis zum Ende der Mittelstufe (Sekundarstufe 1), der Grundstufe der Berufsschule sowie das erste Jahr der besonderen Bildungsgänge der Berufsschule oder Berufsfachschule (Erfüllung der Vollzeitschulpflicht) sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Der Antrag auf Übernahme der Schüler*Innenbeförderungskosten ist bei der besuchten Schule abzugeben. Der letzte Termin für die Beantragung der Kostenübernahme mit allen geforderten Nachweisen eines Schuljahres, ist der 31. Dezember des Jahres, in dem das Schuljahr endet (Bsp.: Schuljahr 2020/21 endet am 15.7.23 -> Antrag bis 31.12 23 möglich auch per email).
Fahrtkostenrückerstattung weiterführ. Schule
Was muss ich wissen, wenn ich den Antrag stelle:
Es gibt Ausnahmen von der reinen Entfernungsregel vom Schulort, so dass es sich lohnt, die Hinweise genau zu lesen.
Sollte es in der Nähe der Wohnung eine weiterführende Schule mit vergleichbarem Angebot geben, so muss seitens der Antragsteller*In nachgewiesen werden, dass an der näher gelegenen Schule keine Aufnahmekapazitäten bestanden.
Kontakt
schuelerbefoerderung@wiesbaden.de
TELEFON 0611 31-3615 / 0611 31-3616
Grundsätzlich werden Fahrtkosten bis zur Obergrenze von 180€ pro Jahr erstattet sofern alle Bedingungen erfüllt sind. Dies entspricht genau dem Preis für das sog. Schülerticket Hessen oder kurz Hessenticket
Da das Hessenticket nicht nur für die Fahrt zur Schule genutzt werden kann, sondern ein Jahr lang zu Fahrten in ganz Hessen berechtigt, ist dies die ‚attraktivste Variante‘ für Wiesbadener Schüler*Innen. Zwar können auch weiterhin alle Einzelfahrten zur Schule nachgewiesen werden, aber dies ist aufwendig, und sofern die Schüler*Innen auch sonst noch den ÖPNV nutzen, ungünstiger.
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WICHTIG:
Erziehungsberechtigte, deren Kinder NICHT in Wiesbaden gemeldet sind, aber eine Wiesbadener Schule besuchen, müssen sich an das Schulamt ihres Heimatkreises/ ihrer Heimatstadt wenden. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Fahrtkosten durch den Wohnort erstattet werden.
Infos vom HKM:
https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung
Infos zum Hessenticket:
https://www.eswe-verkehr.de/de/schuelertickethessen.html
Für alle Inhaber des Schülerticket Hessen gilt: Sie dürfen in Hessen und Mainz alle Verkehrsmittel nutzen, die dort verkehren.