Mit der neuen Corona-Schutzverordnung vom 22.2.22 wurde die Dauer der täglichen Testungen im Fall einer festgestellten Infektion in Schulklassen/ Lerngruppen von 14 auf 7 Tage herabgesetzt !
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Wird in einer Schulklasse / Lerngruppe bei einer Schüler*in eine SARS–CoV–2–Virus-Infektion festgestellt, so sind in den der erstmaligen Feststellung der Infektion folgenden 7 Tagen in der betroffenen Klasse oder Lerngruppe an den Unterrichtstagen tägliche Testungen erforderlich; das tägliche Testerfordernis entfällt, sofern ein Nukleinsäurenachweis ergibt, dass keine Infektion mit dem SARS–CoV–2–Virus vorliegt.
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Beachte:
- ”erstmaligen Feststellung” der Corona- Infektion bedeutet: Der erstmalige positive Test (Schnelltest oder PCR). Die folgenden 7 Tage ist die betroffene Klasse oder Lerngruppe in der Schule täglich zu testen.
- Als Lerngruppe eines infizierten Kindes gelten alle Schüler*innen, die in der Schule in den letzten 48 Stunden zusammen Unterricht hatten (48 Stunden – Frist)
- Dies greift auch, wenn das infizierte Kind den positiven Test nicht in der Schule absolviert hat, sondern z.B. am Wochenende oder als häuslichen Selbsttest.
- Wenn ein Kind, das schon länger als zwei Tage nicht mehr die Schule besucht hat, außerhalb der Schule positiv getestet wird, so wird KEINE tägliche Testung der Klasse / Lerngruppe für die nächsten 7 Tage fällig.
- Die 7 tägige Testung in der Klasse/Lerngruppe beginnt jedes Mal wieder von vorne, wenn ein neuer positiver Fall auftritt.
7 Tage lang täglich getestet werden müssen alle Kinder der Lerngruppe, die WEDER geimpft noch genesen sind. Für die geimpften und genesenen Kinder handelt es sich um ein Testangebot, das dringend empfohlen wird.
neu seit 7.3.22:
Genesene Schülerinnen und Schüler sind nach der Freitestung am 7. Tag mittels Nukleinsäurenachweis für eine Woche von der Teilnahme am schulischen Testkonzept befreit, um falsch positive Ergebnisse zu vermeiden.
Diese Befreiung gilt nicht für Freitestungen mittels Antigen-Schnelltest oder eine reguläre Beendigung der Isolation nach 10 Tagen.
Frühere in diesem Zusammenhang getroffene Regelungen sind hinfällig.
Die Anordnung in den Tagen des täglichen TestensIn Wiesbaden hat das Gesundheitsamt angeordnet, dass in diesen 7 Tagen auch der Sportunterricht mit Maske (für alle Kinder) stattzufinden hat.
Allerdings ist die Durchführung des Schwimmunterrichts nun in diesen Fällen wieder erlaubt !