Mit einer geplanten Änderung des Schulgesetzes schränkt Hessen die Smartphone-Nutzung an Schulen drastisch ein. Welche Auswirkungen hat das auf den Schulalltag?
Das Land Hessen ändert sein Schulgesetz und führt einheitliche Handyregeln an den Schulen ein. Die private Nutzung der Geräte in den Gebäuden und auf dem Schulgelände wird grundsätzlich verboten. Ausnahmen über die Schulordnung sind an weiterführenden Schulen aber möglich. Nach Informationen der F.A.Z. haben die Regierungsfraktionen CDU und SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der schon nach den Sommerferien greifen soll.
Wie das Kultusministerium auf Anfrage bestätigt, will Hessen mit der Änderung des Schulgesetzes an allen Schulen einheitliche Regeln schaffen. Sie sollen die Nutzung von Smartphones, aber auch von Smartwatches und anderen digitalen Geräten umfassen. Vom nächsten Schuljahr an sollen altersgerechte „Schutzzonen“ an den Schulen gelten, um einem unkontrollierten Gebrauch privater Geräte vorzubeugen. Es soll grundsätzlich unzulässig sein, mobile Endgeräte in den Schulen und auf dem Schulgelände privat zu nutzen. Das Mitführen der Geräte bleibe aber erlaubt, heißt es aus dem Ministerium.
Im Unterricht weiter erlaubt
Weiterführende Schulen sollen zudem die Möglichkeit erhalten, in ihrer Schulordnung festzuschreiben, wo die private Nutzung der Geräte ausnahmsweise gestattet wird. Dies können beispielsweise Räume für Schüler der Oberstufe sein. Durch diese Ausnahmen sollen bewährte schulspezifische Regelungen fortgeführt werden können. Für Grundschulen ist eine private Nutzung der Geräte nicht vorgesehen.
Zu unterrichtlichen Zwecken können Handys weiterhin genutzt werden, aber nur dann, wenn die Lehrkraft oder die Schule es gestattet – beispielsweise im Unterricht zur Medienbildung. Die Vermittlung von Medienkompetenzen für Kinder und Jugendliche an den Schulen will das Land Hessen ausweiten.
Eine private Nutzung der Geräte soll an den Schulen nur noch in begründeten Einzelfällen zulässig sein, zum Beispiel aus medizinischen Gründen oder im Notfall. Bei unzulässiger Verwendung sollen die Schulen die privaten Geräte der Schüler vorübergehend einziehen können, in der Regel bis zum Ende des Unterrichtstages. So soll gewährleistet werden, dass beispielsweise digitale Fahrscheine für den Heimweg verwendet werden können.
„Wir setzen bundesweit Maßstäbe“
Die einheitlichen Handyregeln sollen dazu beitragen, dass sich Kinder und Jugendliche besser im Unterricht konzentrieren können und ihre Leistungsfähigkeit, ihr seelisches Wohlbefinden und das soziale Miteinander gestärkt werden. „Die gesetzliche Verankerung von Smartphone-Schutzzonen ist ein großer Erfolg. Wir handeln jetzt in Hessen, weil es keine Zeit zu verlieren gibt, und setzen damit bundesweit Maßstäbe“, sagt Kultusminister Armin Schwarz (CDU) auf Anfrage.
Bildquelle: KI-generiertes Bild mit DALL·E
Gesetzensentwurf dazu: file:///M:/_Ordnerumleitung/Downloads/02048%20(1)%20(1).pdf