Klassenfahrten / Schulfahrten im Schuljahr 2021/22 (Stand 08.09.21)

UPDATE  8.9.2021 => https://www.steb-wiesbaden.de/schulfahrten-klassenfahrten-erlass-aktualisiert-8-9-21/
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UPDATE  6.9.2021

Das HKM hat eine kurzfristige Überarbeitung des Fahrtenerlasses angekündigt, voraussichtlich dann gültig NACH den Präventionswochen, was immer das genau heisst…..

Dazu auch:

https://www.fnp.de/frankfurt/verwirrung-wegen-klassenfahrten-90958075.html
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UPDATE 3.9.21:

Am 3.9.21 schrieb Frau Keck an alle SchulleiterInnen in Wiesbaden:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schulleitungen,

uns erreichen Anfragen hinsichtlich Klassenfahrten.
Diesbezüglich möchte ich darauf hinweisen, dass der Erlass, den Sie auf der Homepage des HKM finden, immer noch Gültigkeit hat. Demnach kann eine Klassenreise nicht stattfinden, wenn die Inzidenz im Schulort und/oder im Zielort über 100 liegt.
Die aktuelle Diskussion, die Hospitalisierungsrate zu berücksichtigen, muss erst noch durch den Bundesrat und dann durch die Länder in rechtsverbindliche Aussagen gefasst werden.

Mit besten Grüßen
Claudia Keck
Leiterin des Staatlichen Schulamtes

Staatliches Schulamt
für den Rheingau-Taunus-Kreis
und die Landeshauptstadt Wiesbaden

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Nach den Sommerferien können Schulfahrten innerhalb Deutschlands grundsätzlich durchgeführt werden. Dies gilt unter dem Vorbehalt, dass die infektiologische Entwicklung Reisen in das Zielgebiet zulässt.

Außerdem wird die Zulässigkeit bis zum Ende des ersten Schulhalbjahrs 2021/22 an die Bedingung geknüpft, dass zum Zeitpunkt des Reiseantritts die Inzidenzwerte im Ausgangs- und im Zielgebiet am Tag des Beginns der Fahrt drei Tage nacheinander den Wert von 100 nicht übersteigen.

Bei der Durchführung der Klassenfahrten sind die jeweiligen rechtlichen Bestimmungen des Zielgebiets und die Hygienevorgaben der Unterkunft sowie die für das jeweilige Beförderungsmittel geltenden Regelungen zu beachten, mit denen sich die verantwortlichen Lehrkräfte schon im Vorfeld vertraut machen müssen.

Klassenfahrten ins Ausland bleiben bis Ende des ersten Schulhalbjahres 2021/22 untersagt. Bereits gebuchte Schulfahrten sind umgehend zu stornieren.”
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https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/stornokostenerlass_ab_aug_2021.pdf
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https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/coronavirus-schulen/haeufig-gestellte-fragen#Was%20ist%20bei%20der%20Planung%20von%20Klassenfahrten%20zu%20beachten?

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