HKM, Juni 2023
Verstärkter Schutz gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch
Hessen führt Schutzkonzepte in allen Schulen ein und stellt weitere Mittel zur Verfügung.
Gewaltprävention und der Schutz vor sexuellem Missbrauch sind in der Schule von größter Bedeutung. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht auf Sicherheit sowie seelische und körperliche Unversehrtheit. Um diesen Auftrag weiter zu stärken, ist im Hessischen Schulgesetz die Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch verankert worden.
Hierzu werden ab dem kommenden Schuljahr an allen öffentlichen Schulen spezielle Beratungslehrkräfte für Gewaltprävention und zur Schutzkonzeptentwicklung eingesetzt. Sie sollen die Entwicklung der Schutzkonzepte vor Ort koordinieren und dabei helfen, sie gemeinsam mit der Schulgemeinde zu gestalten. Dafür erhalten alle Schulen eine zusätzliche Stundenzuweisung. Die neuen Beratungslehrkräfte werden für diese anspruchsvolle Aufgabe von der Schulpsychologie an den Staatlichen Schulämtern unterstützt.
„Der bestmögliche Schutz unserer Kinder und Jugendlichen ist unsere Pflicht. Deshalb verstärken wir in den Schulen nochmals unsere Anstrengungen.“
Kultusminister Lorz
Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz bedankte sich bei allen Beteiligten „für ihr Engagement zum Schutze unserer Schülerinnen und Schüler“, und hob die Bedeutung der Maßnahme hervor: „Der bestmögliche Schutz unserer Kinder und Jugendlichen ist unsere Pflicht. Deshalb verstärken wir mit der Änderung des Schulgesetzes bzw. der Einführung verpflichtender Schutzkonzepte und der zusätzlichen Zuweisung für die Schulen nochmals unsere Anstrengungen.“
Um die Schulen bei der Umsetzung der Gewaltprävention wirkungsvoll zu unterstützen, stehen bereits verschiedene Beratungs- und Qualifizierungsangebote für Schulleitungen und Lehrkräfte zur Verfügung. So bieten die Staatlichen Schulämter den Schulen zum Beispiel systembezogene Beratung und schulische Prozessbegleitung bei der Schutzkonzeptentwicklung an. Über die Hessische Lehrkräfteakademie können darüber hinaus Fortbildungsveranstaltungen zum Schulleitungshandeln im Kontext der Schutzkonzeptentwicklung und weitere Qualifizierungsangebote für hessische Lehrkräfte abgerufen werden.
KMK 17.2.2023
Die Kultusministerkonferenz hat heute den Leitfaden für „Kinderschutz in der Schule – Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen“ beschlossen. Mit dem vorliegenden Leitfaden „Kinderschutz in der Schule“ sollen Wege aufgezeigt werden, wie der Prozess zu einem wirksamen Schutzkonzept an Schulen gelingen und mehr Handlungssicherheit entstehen kann.
Der Leitfaden zeigt aus der schulischen Praxis heraus auf, wie Schulen einzelne Prozessschritte in Angriff nehmen können, Abläufe zu strukturieren sind und gibt Hilfestellungen, um die Komplexität des Prozesses zu reduzieren. Durch Unterlegung praxisnaher und handlungsorientierter Materialien wird Schulen damit ein niederschwelliger Zugang ermöglicht, um leichter ein eigenes Schutzkonzept entwickeln zu können.
Der vorliegende Leitfaden
• orientiert sich an den Elementen des Schutzkonzeptes der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM) und berücksichtigt zentrale Elemente einer effektiven Schutzkonzeptarbeit,
• verdeutlicht den Mehrwert einer Schutzkonzeptentwicklung für die Schule und reduziert die Komplexität der Aufgabe auf überschaubare Teilthemen,
• strukturiert Abläufe und bietet einen Vorschlag zur Prozessgestaltung an,
• bietet hilfreiche praxisorientierte und schulbezogen anpassbare Materialien und Empfehlungen.
Um Schulen möglichst praxisnah Unterstützungsleistungen zu bieten, sind viele der Materialien individuell an die einzelne Schule anpassbar und entsprechend auszudrucken.
Den Leitfaden finden Sie hier:
„Kinderschutz in der Schule – Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen“