Die Lernmethode „Schreiben nach Gehör“ ist in den Schulen in Hessen nicht zulässig.
Das hat Kultusminister Lorz (CDU) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion betont und auf einen entsprechenden Erlass seines Hauses aus dem Sommer verwiesen. Für das Verbot gebe es keine Ausnahmen. Rechtschreibfehler müssten von Anfang an konsequent korrigiert werden.
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