- Wechselunterricht für Jahrgangsstufen 1-6. Die genaue Ausgestaltung trifft die Schule.
WICHTIG: Ab 22.2.21 besteht wieder Präsenzpflicht. Eine Befreiung vom Präsenzunterricht kann in Ausnahmefällen auf der Grundlage eines ärztlichen Attests erfolgen. Die betroffenen Schüler*innen erhalten Distanzunterricht.
- Notbetreuung für Schüler*innen der Klassen 1 bis 6 wird weiterhin angeboten,
wenn beide Eltern arbeiten oder studieren (Bescheinigung des Arbeitgebers nötig)
für Alleinerziehende, die arbeiten oder studieren
im Rahmen der vom Jugendamt angeordneten Sicherstellung des Kindeswohls
bei Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, die eine besondere Betreuung erfordert
in besonderen Härtefällen
Muster Arbeitgeberbescheinigung
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- Maskenpflicht ab Klasse 1 und in der Notbetreuung:
Es ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nach Möglichkeit sind in allen Jahrgangsstufen medizinische Gesichtsmasken (sog. OP-Masken) zu tragen.
. - Distanzunterricht ab Jahrgangsstufe 7 (außer Abschlussklassen)
. - Präsenzunterricht für Abschlussklassen und Q2
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