Am 11. Oktober 2021 tritt die geänderte Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundesgesundheitsministeriums in Kraft. Damit werden die kostenlosen Bürgertestungen für viele BürgerInnen Hessens wegfallen.
(WICHTIG: Dies bezieht sich auf symptomlose Personen)
- Test in der Schule bleiben kostenfrei für ALLE SchülerInnen (unabhängig vom Alter)
. - Anspruch auf einen kostenfreien Test außerhalb der Schule haben bis zum 31. Dezember 2021 Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Ab dem 11. Oktober 2021 werden nur noch solche Personen kostenlos getestet, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können (z.B. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel), bei denen die Impfung nicht anschlägt (z.B. Menschen mit Immunerkrankungen) und Menschen, für die es keine Impfempfehlung und / oder keinen zugelassenen Impfstoff gibt (z.B. Kinder die unter 12 Jahren).
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Für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gibt es eine befristete Sonderregelung bis 31.12.2021. Sie können sich bis 31.12.21 weiterhin kostenlos in einem Bürgerzentrum testen lassen.
Offiziell soll das hessische Testheft, mit dem die Schule die Teilnahme des/r SchülerIn an regelmäßigen Tests bescheinigt, zu allen Aktivitäten, Einrichtungen berechtigen. Wie wir wissen , wird dies aber nicht überall problemlos akzeptiert. Hier fordern wir als StEB, dass sich die Akzeptanz erhöht und die Landespolitik Veranstalter informiert.
Die fehlende Akzeptanz des schulischen Testheftes bedeutet eine erhebliche Einschränkung und erhebliche Kosten für die Familien mit ungeimpften/ ungenesenen Kindern ab 12 Jahren.
Weitergehende Informationen finden Sie unter:
https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/poc-antigen-tests/buergertestung