…Auszug aus den Auslegungshinweisen der Corona-Schutzverordnung ab 16.12.2021
(…) “ Da in den Schulferien keine regelmäßigen Testungen stattfinden, ist für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für Kinder über 6 Jahren ausnahmsweise aufgrund der bundesgesetzlichen Regelung (s.u.) ein aktueller Test notwendig.“
(§3, Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Testheft für Schülerinnen und Schüler)