Online Infoabend vom Amt für Soziales und dem StEB: „Rechtsanspruch Ganztag ab 01.08.2026“ am 24.04.2025, 19:00 Uhr für Grundschulen und Kitas

Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.

Aus diesem Grund müssen alle Grundschulen in ein Ganztagsprofil wechseln.

  • Profil 3
  • Profil 2
  • Pakt für den Ganztag
  • Ist Eure Schule schon rechtsanspruchserfüllend?
  • Ist Eure Schule auf dem Weg dort hin?
  • Was bedeutet das Profil /der Pakt für Eure Kinder?
  • Was bedeutet es, wenn die Schule sich nicht für eines der Profile entscheidet?
  • Wie werden die Räumlichkeiten, das Mittagessen in aufgestellt sein?
  • usw.

Die Sozialdezernentin und das Amt für Soziales mit Leitung und Vertretung erklären den Prozess und beantworten Eure Fragen.

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