Schulen dürfen so viele pädagogische Tage abhalten, wie sie möchten, allerdings darf nur einer pro Schuljahr zu Unterrichtsausfall führen.
Studientage darf es zwei pro Schuljahr geben.
Der SEB ist zu dem Terminen anzuhören, der einen Unterrichtsentafll betrifft.
Auszug Amtsblatt Hessen vom HKM, Wiesbaden 15.09.2022