Formale Änderung der Rechtsgrundlagen ab dem 25.6.21
Die beiden geltenden und auslaufenden Rechtsverordnungen: die Corona- Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung und die Corona- Einrichtungsschutzverordnung werden zu einer einzigen Corona-Schutzverordnung zusammengefasst, die am Freitag, dem 25. Juni 2021 in Kraft tritt. Hier haben die § 2, 6, 13 besondere Bedeutung…