KMK 17.03.2023
Die Kultusministerkonferenz hat eine weitere Angleichung struktureller Rahmenbedingungen für die gymnasiale Oberstufe beschlossen. Grundlage hierfür sind die Politischen Vorhaben zur „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“ vom 15. Oktober 2020.
Künftig können die Länder nur noch zwei oder drei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau respektive Leistungskurse vorsehen – bisher waren es zwei bis vier. Bei zwei Leistungskursen sind diese doppelt zu gewichten – bisher war dies freigestellt. Dabei müssen Schülerinnen und Schüler in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase insgesamt 40 Kurse verpflichtend belegen und davon 36 in die Gesamtqualifikation einbringen, aus der sich die Abiturdurchschnittsnote ergibt. Geringfügige Abweichungen hiervon sind nur unter ganz bestimmten Bedingungen zulässig. Derzeit können 32 bis 40 Kurse für die Durchschnittsnote angerechnet werden. Darüber hinaus werden erstmals Festlegungen zur Anzahl und Gewichtung der Klausuren in der Qualifikationsphase getroffen.
Über diese Festlegungen hinaus werden die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer gestärkt, indem nun mindestens sechs Schulhalbjahre (statt bisher vier) zu belegen sind. Die naturwissenschaftlichen Fächer werden auf grundlegendem Anforderungsniveau beziehungsweise als Grundkurse künftig einheitlich dreistündig unterrichtet werden. Bisher sind auch zweistündige Kurse möglich. Die Vermittlung notwendiger Kompetenzen für eine von Digitalisierung geprägte Welt ist in den grundlegenden Abschnitt zur Zielsetzung der gymnasialen Oberstufe zusätzlich aufgenommen worden.
Die Umsetzung der Änderungen in der Oberstufenstufenvereinbarung muss spätestens 2027 für die Schülerinnen und Schüler, die dann in die Einführungsphase eintreten, erfolgen. Das erste Abitur auf der Basis der Neuregelungen wird daher in den Ländern spätestens 2030 abgenommen. Der lange Umsetzungszeitraum erklärt sich durch den erheblichen Anpassungsbedarf zahlreicher Länder und den ohnehin notwendigen dreijährigen Vorlauf in der gymnasialen Oberstufe.
Dazu erklärt die Präsidentin der Kultusministerkonferenz 2023 und Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Astrid-Sabine Busse:
„Mit der Verständigung auf einheitlichere Regelungen zu wesentlichen Parametern der gymnasialen Oberstufe setzt die Kultusministerkonferenz nicht nur ihr im Oktober 2020 formuliertes politisches Vorhaben um, sondern trägt auch der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer höheren Vergleichbarkeit des Abiturs Rechnung. Nach der Verständigung auf einheitliche Bildungsstandards in den basalen Fächern und der Entwicklung eines gemeinsamen Abituraufgabenpools ist nun auf struktureller Ebene ein weiterer Schritt getan, die Berechnungsgrundlagen für die Abiturdurchschnittsnote weiter anzugleichen.“
Prof. Dr. R. Alexander Lorz, B-Länderkoordinator und Hessischer Kultusminister:
„Die Überarbeitung der Oberstufenvereinbarung trägt einerseits den unterschiedlichen strukturellen Ausgangs- und Rahmenbedingungen der einzelnen Länder Rechnung, berücksichtigt andererseits aber auch deren bildungspolitische Traditionen. So bleiben bei aller Übereinstimmung auch weiterhin die erforderlichen Spielräume bestehen genauso wie die notwendige Flexibilität im Hinblick auf gesellschaftliche Veränderungen. Alle Länder haben sich auf die vorliegende Vereinbarung zubewegt. Profitieren werden davon v.a. die jungen Menschen, die vor der Abiturprüfung stehen und nun gerade im Hinblick auf die bundesweite Zulassung zu den verschiedensten Studienfächern über eine ausgezeichnete Planungssicherheit für ihren weiteren Lebensweg verfügen.“
Ties Rabe, A-Länderkoordinator und Hamburgs Senator für Schule und Berufsbildung:
„Wir haben die Anforderungen für das Abitur zwischen allen Ländern jetzt deutlich angeglichen. In einem ersten Schritt haben wir sichergestellt, dass alle Länder künftig in den schriftlichen Abiturprüfungen einen Kern von 50 Prozent mit gleichen Abituraufgaben einsetzen. Jetzt wurde zudem beschlossen, die Rahmenbedingungen für die Oberstufe anzugleichen, denn die Zensuren aus der Oberstufe bestimmen zwei Drittel der Abiturnote. So viel Einheitlichkeit bei den Abiturprüfungen und Abiturzeugnissen gab es wirklich noch nie zuvor. Gerade im Vergleich zu anderen Bildungsabschlüssen und im Vergleich zu den Schulabschlüssen vor 20 Jahren haben wir ein bisher noch nicht erreichtes Maß der Übereinstimmung und Gerechtigkeit erreicht.“
Zur Erläuterung: Die Abiturdurchschnittsnote errechnet sich mittels einer Formel zu einem Drittel aus den Ergebnissen der Abiturprüfungen und zu zwei Dritteln aus den in der zweijährigen Qualifikationsphase erbrachten Leistungen in den verpflichtend einzubringenden Fächern.
Die neuen Regelungen zur gymnasialen Oberstufe sind nachzulesen in der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung“ (Beschluss der KMK vom 07.07.1972 i. d. F. vom 16.03.2023)
Potsdamer Erklärung- Für ein zukunftsfähiges Abitur
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