Nach dem 01. April 2021 ist es für die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich wieder möglich, ein Betriebspraktikum unter Einhaltung der Hygienevorschriften zu absolvieren, sofern dies von ihnen gewünscht wird und die Betriebe dies zulassen.
Bestehen aufgrund der Pandemiesituation seitens der Erziehungsberechtigten minderjähriger Schülerinnen und Schüler nachvollziehbare Bedenken hinsichtlich der Teilnahme am Betriebspraktikum, nehmen diese Schülerinnen und Schüler ebenso wie diejenigen ohne Praktikumsplatz an einem Alternativangebot zur Beruflichen Orientierung teil. Gleiches gilt für volljährige Schülerinnen und Schüler.
Genauere Vorgaben zur Ausgestaltung dieses Alternativangebots sind im Erlass und in der Anlage dargelegt:
2021-02-09_Erlass_Betriebspraktika_III5