Die Hessische Landesregierung hat mit einem Erlass an die Landkreise, kreisfreien Städte und Städte mit Schulträgerschaft das mehrstufige Eskalationskonzept zur effektiven Pandemiebekämpfung hinsichtlich der Bildungseinrichtungen weiter konkretisiert.
Demnach können von den Schulträgern keine generellen und flächendeckenden Schulschließungen vorgenommen werden, auch nicht, wenn dies mit der Möglichkeit eines Distanzunterrichts verbunden ist. Diese Weisung ergänzt die Regelungen des Eskalationskonzeptes zur neuen Stufe 6 (ab 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen), wonach die Umsetzung weitergehender Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung in den älteren Jahrgängen ab Jahrgangsstufe 8 (außer den Abschlussklassen) in Betracht zu ziehen ist. Hierbei geht es zum Beispiel um die Möglichkeit zur Einführung von Wechselunterricht in Absprache mit dem Gesundheitsamt vor Ort sowie dem jeweiligen Staatlichen Schulamt. Die Gesundheitsämter können aufgrund ihrer gesundheitsfachlichen Einschätzung zugleich weiterhin Anordnungen von erheblicher Konsequenz auf die Unterrichtsorganisation bis zur Schließung einzelner Schulen treffen.
Hinsichtlich dieser Anordnungen und des dabei einzuhaltenden Verfahrens gelten selbstverständlich auch bei Anwendung von Stufe 6 die Maßgaben des gemeinsamen Schreibens des Hessischen Ministers für Soziales und Integration und des Hessischen Kultusministers vom 4. November 2020. Auf Grundlage von Stufe 6 des Eskalationskonzeptes ist zudem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für die stets im Einzelnen zu treffenden Maßnahmen zu beachten. Diese müssen auch der Sicherstellung des Bildungs- und Erziehungsauftrages Rechnung tragen.
PM Auswirkungen des mehrstufigen landesweiten Eskalationskonzepts auf den Schulbetrieb