ÖPNV UPDATE FÜR OSTERFERIEN:
Während der Weihnachtsferien war es aufgrund einer bundesgesetzlichen Regelung erforderlich, dass Schüler*innen bei Nutzung des ÖPNV einen tagesaktuellen Test vorlegen mussten, wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen waren.
Diese Erforderniss entfällt in den Osterferien!
In den Winterferien mussten sich Schülerinnen und Schüler, sofern sie nicht geimpft oder genesen waren, vor Bus- und Bahnfahrten auf Corona testen lassen, um die 3G-Regel zu erfüllen. Denn: In den Ferien wurde in den Schulen nicht getestet.
Diese zusätzliche Testpflicht läuft nun wieder aus. Wie das Sozialministerium dem hr auf Anfrage mitteilte, enden die Schulferien offiziell in der Nacht von Samstag auf Sonntag.
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Deshalb reicht bereits ab Sonntag wieder ein Schülerausweis als 3G-Nachweis im ÖPNV – obwohl der letzte Eintrag in den Testheften der SchülerInnen aus der Zeit vor Weihnachten stammt. Vor der Fahrt zur Schule ist am Montag , den 10.1.22 offiziell also kein weiterer Corona-Test nötig. Das Ministerium empfiehlt den Schülerinnen und Schülern allerdings, sich trotz dieser „Regelungslücke“ zu Hause zu testen, um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten.
Quelle: Hessenschau online 07.01.2022