Schülerhöchst- und Schülermindestzahlen; Klassenbildung (Klassengrößenverordnung – SchulKlassGrV)

Klassengrößenverordnung – SchulKlassGrV

§ 1
Schülerhöchst- und Schülermindestzahlen; Klassenbildung

Tabelle siehe hier: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/hevr-SchulKlassGrVHE2023rahmen

Die Teiler in der gymansialen Oberstufe (auch E-Phase) werden von der Schule festgelegt (abhängig von Schülerzahlen, Lehrerstunden).

Ergänzendes Gesetz: Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO)

Dokument der KmK: Vorgaben für die Klassenbildung

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