Schulkonferenz- was muss ich dazu wissen?
Achtung- die Schulkonferenz ist keine ‚Konferenz‘, sondern ein schulisches Gremium! Zuständig für die Einladung und die Wahldurchführung ist die Schulleitung! Hier finden Sie alles, was wichtig für die Schulkonferenz ist: Schulkonferenz im hess. Schulgesetz (unten in Auszügen aufgeführt): https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-SchulGHE2017V9P132 § 128Aufgaben (1) Die Schulkonferenz ist das Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung, in dem Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler (Schulgemeinde) zusammenwirken. Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten. (2) Die Schulkonferenz kann gegenüber anderen Konferenzen Empfehlungen abgeben. Die Empfehlung muss auf der nächsten Sitzung dieser Konferenz beraten werden. (3) Die Rechte der Elternbeiräte nach dem achten Teil … Schulkonferenz- was muss ich dazu wissen? weiterlesen
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