Städtisches Schulamt in Wiesbaden-Aufgabenbereiche

Schulen können entweder von der öffentlichen Hand betrieben werden oder von einem freien Träger. Über die Zulassung einer Schule in freier Trägerschaft (Kirche, privater Bildungsanbieter etc.) entscheidet das HKM.

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Als öffentlicher Schulträger kommt die Stadt oder Gemeinde in Frage oder der Landkreis. Wiesbaden hat ein  Städtisches Schulamt, das für alleäußeren Schulangelegenheitenzuständig ist.

Darunter fallen: .

  • die Errichtung, das Betreiben und die Aufhebung von Schulen
  • die Festlegung und Änderung der Organisationsform der Schulen
  • den Schulbau, die Schulsanierung und die Schulinstandhaltung
  • Bereitstellung der finanziellen Mittel für das technische Personal / HausmeisterIn / SekretärInnen, Mittagstische, Reinigungspersonal
  • Einstellung des nicht lehrenden (oder auch technischen) Personals
  • Bereitstellung der finanziellen Mittel für die räumliche und sächliche Ausstattung der Schule (z. B. Ausstattungsmobiliar, Unterrichtsmittel, IT-Technik)
  • Bereitstellung der Lehrmittel
  • Festlegung der Schulbezirke
  • Entscheidung über die Verwendung von Schulräumen und -flächen zu anderen als zu schulischen Zwecken
  • das Erstellen von Schulentwicklungsplänen
  • die Abwicklung und Finanzierung der Schülerbeförderung
Amtsleitung:  Kay Römer

staedtisches-schulamt@wiesbaden.de

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