Schulen können entweder von der öffentlichen Hand betrieben werden oder von einem freien Träger. Über die Zulassung einer Schule in freier Trägerschaft (Kirche, privater Bildungsanbieter etc.) entscheidet das HKM.
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Als öffentlicher Schulträger kommt die Stadt oder Gemeinde in Frage oder der Landkreis. Wiesbaden hat ein Städtisches Schulamt, das für alleäußeren Schulangelegenheitenzuständig ist.
Darunter fallen: .
- die Errichtung, das Betreiben und die Aufhebung von Schulen
- die Festlegung und Änderung der Organisationsform der Schulen
- den Schulbau, die Schulsanierung und die Schulinstandhaltung
- Bereitstellung der finanziellen Mittel für das technische Personal / HausmeisterIn / SekretärInnen, Mittagstische, Reinigungspersonal
- Einstellung des nicht lehrenden (oder auch technischen) Personals
- Bereitstellung der finanziellen Mittel für die räumliche und sächliche Ausstattung der Schule (z. B. Ausstattungsmobiliar, Unterrichtsmittel, IT-Technik)
- Bereitstellung der Lehrmittel
- Festlegung der Schulbezirke
- Entscheidung über die Verwendung von Schulräumen und -flächen zu anderen als zu schulischen Zwecken
- das Erstellen von Schulentwicklungsplänen
- die Abwicklung und Finanzierung der Schülerbeförderung