22.11.23: Um die Schulwege von Kindern in Deutschland sicherer zu gestalten, fordern der ökologische Verkehrsclub VCD, der Verband Bildung und Erziehung (VBE) und das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dadurch soll die Einrichtung von Schulstraßen erleichtert werden.
Hierzu soll nach einem Vorschlag der Verbände im Umkreis von einem Kilometer um Bildungseinrichtungen die Nachweispflicht für eine Gefahrenlage entfallen. Diese muss bisher nachgewiesen werden, um Maßnahmen anordnen zu können, die den fließenden Verkehr einschränken. Der Bundesrat ist aufgefordert, in seiner Entscheidung am 24. November über die Straßenverkehrsordnung den Weg dafür freizumachen.
24.11.2023:
Der Bundesrat hat in seiner 1038. Sitzung am 24. November 2023 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 20. Oktober 2023 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes n i c h t zuzustimmen!
Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Straßenverkehrsgesetz erhielten am 24. November 2023 nicht die erforderliche Zustimmung im Bundesrat. Damit fehlt es an einer Rechtsgrundlage für die von der Bundesregierung geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung (vgl. TOP 11b) – die Abstimmung darüber wurde im Plenum abgesetzt. Die StVO-Novelle kann daher vorerst nicht in Kraft treten.
Bundesregierung oder Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über Kompromisse zum Straßenverkehrsgesetz zu verhandeln.
Ziel der geplanten Änderungen war es, bei behördlichen Anordnungen neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen zu können.