Verlässliche Schule – was bedeutet das?

Das Konzept der „Verlässlichen Schule“ sichert Eltern feste Betreuungszeiten zu. Zur Sicherstellung der verlässlichen Schulzeit können auch Kräfte, die nicht der Schule angehören, beschäftigt werden.

Bei einem kurzfristigen Ausfall von Lehrkräften können Schulen im Rahmen der Verlässlichen Schule auch auf externe Kräftezurückgreifen. Den Schülerinnen und Schülern wird es so ermöglicht, die ausgefallene Unterrichtsstunde sinnvoll zu nutzen, auch wenn keine andere Lehrkraft der Schule für die Vertretung zur Verfügung steht.

Zeitlicher Umfang der Verlässlichen Schule

Die tägliche Schulzeit soll für die Schülerinnen und Schüler der 

  • Jahrgangsstufen 1 und 2 vier Zeitstunden dauern
  • Jahrgangsstufen 3 und 4 fünf Zeitstunden dauern

( § 17 Abs.4 Satz 2 Hessisches Schulgesetz)

In begründeten Ausnahmefällen (zum Beispiel wenn mehrere Lehrkräfte am gleichen Tag erkrankt sind) kann hiervon abgewichen werden.

Auch für die weiterführenden Schulen gilt, dass die Schulen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen zur Gewährleistung einer verlässlichen Schulzeit von mindestens fünf Zeitstunden am Vormittag treffen, indem sie ein schulinternes Vertretungskonzept erarbeiten.

Auf Beschluss der Schulkonferenz kann im Schulprogramm hiervon ab Jahrgangsstufe 8 abgewichen werden.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet über die Eignung der externen Kräfte und kann bei der Auswahl auch Anbieter von Personaldienstleistungen berücksichtigen. Den Schulen stehen für den Einsatz von externen Kräften entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.

Verordnung- gesetzliche Grundlagen:

Verordnung zur Sicherstellung der verlässlichen Schulzeit nach § 15a, zur Inanspruchnahme von Personaldienstleistungen nach § 15b und zur Durchführung von schulischen Förderangeboten in den Ferien nach § 15c des Hessischen Schulgesetzes (VSS-Verordnung)
Vom 14. November 2019