….“Morgen Mittag wird die Landesregierung tagen und die für Hessen ab Mittwoch geltenden Verordnungen beschließen. Erst danach sind die Regelungen, die auch für die Schulen gelten sollen, verbindlich.
Dennoch beabsichtigt das Hessische Kultusministerium, noch
in dieser Nacht die Schulen über die geplanten Verordnungen genauer zu informieren.
Sobald mir die entsprechenden Dokumente vorliegen, werde ich Ihnen diese zur
Verfügung stellen. Dazu sollen ein Anschreiben an die Schulen, ein Schreiben für die
Eltern und ein entsprechendes Formblatt gehören.
Herr Staatsminister Prof. Dr. Lorz und Herr Staatssekretär Dr. Lösel haben in der
Telefonkonferenz skizziert, wie diese Regelungen lauten werden: Es sei aufgrund der
Pandemie das politisch gewollte Ziel, dass die Schülerinnen und Schüler ab Mittwoch,
wo immer dies möglich sei, nicht mehr die Schulen besuchen sollen. Dennoch müssten
diese ein Angebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler vorhalten, deren Eltern
weiterhin eine Beschulung bzw. Betreuung wünschten. Alle anderen nähmen bis zum
Ferienbeginn am Distanzlernen teil.
Insbesondere für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 sei eine Betreuung durch die Lehrkräfte
anzubieten, die sicherstelle, dass es keine größere Durchmischung gibt und die
Abstands- sowie Hygieneregeln eingehalten werden.
Nicht ausgesetzt werden soll die Präsenzpflicht für Klausuren in Abschlussklassen
aller Schulformen außer den Grundschulen. Diese können bis Freitag unter
Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregeln geschrieben werden. Das soll auch für
noch anstehende Bestandteile von Abschlussprüfungen gelten…..“
Auszug eines Schreibes des Kultusministerium, 13.12.2020