Da die Wahlen in der Oberstufe nocheinmal besonders definiert sind, finden Sie hier einen extra Infobrief: Relevante Gesetze: 1.) Hessisches Schulgesetz ab §100 2.) Verordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen und die Entschädigung der Mitglieder des Landeselternbeirats und der vom Landeselternbeirat gebildeten Ausschüsse , zweiter Abschnitt 3.) Konferenzordnung Für den SEB-Vorsitz kann auch ein Jahrgangselternvertreter kandidieren (nicht sein Stellvertreter!), da dieser Mitglied im SEB ist. Bildquelle: https://de.freepik.com/vektoren-kostenlos/neugieriger-analyst-untersucht-fragezeichen-mit-lupe_19212782.htm#fromView=search&page=1&position=5&uuid=3f07d9b5-a874-4459-821c-db9bb6d30aa7
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