Welche Regeln gelten zum Start nach den Weihnachtsferien? (Zusammenfassung Stand 7.1.22)

Liebe Eltern,
wir hoffen, Sie haben sich in den Weihnachtsferien gut erholt.
Es geht weiter im zweiten Corona-Winter, noch immer ohne flächendeckenden Einsatz von Luftfiltergeräten, dafür aber mit einer neuen, sehr ansteckenden Virusvariante.

Für Ihr Update nochmal zusammengefasst die aktuell gültigen Corona-Regeln, die Schulen betreffend:
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– Seit 28.12.21 gilt eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung. Zum besseren Verständnis wird diese durch die sog. Lesefassung ergänzt. Die ‚Kinderregeln‘ geben einen ersten guten Überblick:
https://www.steb-wiesbaden.de/wp-content/uploads//lf_coschuv_stand_281221-1_211227_164449.pdf
https://www.steb-wiesbaden.de/wp-content/uploads//21-12-28-auslegungshinweise_coschuv-1_211229_062708.pdf
https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2021-12/kinder-regeln_in_hessen_161221.pdf

Für die Schulen heißt das zusammengefasst:

  • Präsenzunterricht für alle Klassen
  • Negativnachweis / Selbsttest in der Schule, für alle SchülerInnen, die weder geimpft noch genesen sind: 3x pro Woche.
  • Testangebot auch für geimpfte und genesene SchülerInnen : mindestens 1 x pro Woche
  • Maske im Schulgebäude und auch am Sitzplatz (nicht auf dem Hof, nicht beim Schulsport)
  • Bei Coronafall in der Klasse: 14 Tage tägliche Tests in der Schule
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– Quarantäne- und Absonderungsregeln:
Aktuell werden die Quarantäneregelungen zwar diskutiert, aber noch gelten die Regeln vom 5.12.21.
Waren bislang Geimpfte und Genesene Haushaltsangehörige ohne Symptome einer positiv getesteten Person von der Quarantäne befreit, gilt nun eine Sonderregelung für Virusvarianten. Dazu zählt die aktuell sich immer stärker verbreitende Omikron-Variante. Es gibt weiterhin die Möglichkeit, sich nach einigen Tagen ‚freizutesten‘ und die Quarantäne zu verkürzen. Dabei gelten besondere Regelungen für SchülerInnen, die ja in der Schule einem sehr engen Testplan unterliegen.
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WICHTIG:  Warten Sie im Fall eines positiven Tests NICHT auf eine Anordnung des Gesundheitsamtes oder der Schule. Handeln Sie eigenverantwortlich wie in den Regeln beschrieben. Informieren Sie die Schule und etwaige Kontaktpersonen umgehend.
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– Regeln für ReiserückkehrerInnen:
Sollten Sie in den Ferien unterwegs gewesen sein, beachten Sie bitte die Regeln für ReiserückkehrerInnen:
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– Ab Sonntag 9.1.21 gelten voraussichtlich für Wiesbaden die sog. Hotspotregeln.
Für die Schulen beinhaltet dies jedoch nichts Neues  (u.a. gilt ein Alkoholverbot in bestimmten Teilen der Innenstadt und eine erweiterte Maskenpflicht).
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Da wir uns alle wünschen, dass der Präsenzunterricht sicher fortgesetzt werden kann, empfehlen wir ALLEN SchülerInnen VOR der Fahrt zur Schule am Montag einen Selbsttest oder kostenlosen Bürgertest durchzuführen ganz unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen oder sogar schon geboostert sind. Auch Geimpfte und Genesene können das Corona-Virus unbemerkt verbreiten. Es ist sinnvoll, eine mögliche Infektion bereits zu Hause und nicht erst nach der Busfahrt in der Schule festzustellen.
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Auch wenn Ihre Kinder bereits geimpft oder genesen sind, ermuntern Sie sie bitte, an den Selbsttests in der Schule dreimal die Woche teilzunehmen. Es erhöht die Sicherheit für alle !
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Wir wünschen Ihnen allen einen guten Schulstart in 2022.
Für Ihre Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
 
Ihr Stadtelternbeirat Wiesbaden
tel.  0160-8550958
info@steb-wiesbaden.de
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Bildquelle: https://de.freepik.com/vektoren-kostenlos/covid-19-coronavirus-krankheitsbanner-mit-schwimmenden-viren_7373334.htm#fromView=search&page=3&position=43&uuid=d9c4f282-e721-4e23-8486-02949c1ac7c3